Medienrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen des Medienrechts, unterstützten Sie bei der Gestaltung von Verträgen oder erstellen Gutachten und vertreten Sie vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten sowie Behörden zur Wahrung Ihrer Interessen.

Verletzung der Persönlichkeit

Wollen Sie Abklären, ob Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und Sie allenfalls rechtliche Ansprüche daraus geltend machen können? Wollen Sie sicherstellen, dass Sie als Unternehmen keine Persönlichkeitsverletzungen begehen? Wir klären für Sie die Fragen zu diesen Themen ab und beraten sowie begleiten Ihr Unternehmen in Bezug auf das weitere Vorgehen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Q&A
Kann man sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos seiner Person wehren?
Gemäss Art. 28 Abs. 1 ZGB kann, wer widerrechtlich in seiner Persönlichkeit verletzt wird, juristisch gegen den Verletzer vorgehen. Unter Art. 28 fällt auch das Recht am eigenen Bild. Jeder Mensch kann selbst darüber entscheiden, ob ein Foto von ihm verwendet bzw. veröffentlicht wird. Grundsätzlich stellt jede Veröffentlichung eines Bildes, auf dem eine Person erkennbar und identifizierbar ist, eine Persönlichkeitsverletzung dar. Gibt diese Person jedoch ihre Einwilligung, ist die Verletzung vom Recht am eigenen Bild gerechtfertigt. So dann liegt auch keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die abgelichtete Person nicht im Zentrum der Abbildung steht, sondern «Beiwerk» ist. Das gilt z.B. für Bilder von Teilnehmenden bei öffentlichen Veranstaltungen, solange die betroffene Person nicht optisch hervorgehoben wird, sondern Teil der Menschenmenge ist. Auch müssen sich bekannte Personen, z.B. Politiker/innen, mehr gefallen lassen, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.
Wie kann man gegen einen ehrverletzenden Blogbeitrag vorgehen?
Die Persönlichkeit einer Person umfasst auch ihre Ehre, das heisst den Ruf einehrbarer Mensch zu sein. Eine Ehrverletzung kann durch eine Tatsachenbehauptung erfolgen, wenn diese unwahr ist oder zwar als wahr, aber unnötig herabsetzend bewertet werden muss. Sind somit unwahre Aussagen in einem Blog zu entnehmen, stellt dies eine Ehr- bzw. Persönlichkeitsverletzung dar. Gegen die Urheberin kann auf Beseitigung und Unterlassung geklagt werden. Je nach Schwere der Äusserung sind auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar. Nichtsdestotrotz ist auch die Meinungsäusserungsfreiheit zu beachten. Gemäss Bundesgericht sind Werturteile zulässig, solange diese vertretbar erscheinen und nicht unnötig herabsetzend oder beleidigend sind.
Wie wehrt man sich gegen persönlichkeitsverletzende Onlinekommentare?
Bekanntlich kann gegen jeden, der an einer Persönlichkeitsverletzung (Persönlichkeitsverletzung durch Internetpranger) mitwirkt, nach Art. 28 ff. ZGB vorgegangen werden, d.h. auch gegen einen Provider. Für die Provider-Haftung im Persönlichkeitsrecht ist gemäss Bundesgericht die Frage entscheidend, ob eine „Mitwirkung“ an einer rechtswidrigen Haupttat vorliegt. Hierfür genügt es, wenn jemand in irgendeiner Weise zur Verbreitung eines persönlichkeitsverletzenden Inhalts beiträgt, selbst wenn der Tatbeitrag bloss von untergeordneter Bedeutung ist.

Ein Betreiber einer Webseite muss ausreichende Vorsichtsmassnahmen treffen, um persönlichkeitsverletzende Kommentare umgehend zu löschen. Können Bewertungen anonym abgegeben werden, steigen die Risiken von Persönlichkeitsverletzungen.
Kann ein Unternehmen direkt gegen eineBewertungsplattform vorgehen?
Das Unternehmen steht nicht in einer Vertragsbeziehung mit der Betreiberin der Bewertungsplattform, weshalb sie nicht aus dem Vertrag gegen die Bewertungsplattform vorgehen kann. Ihr stehen damit ausservertragliche Rechtsbehelfe zur Verfügung. Grundsätzlich kommen die Rechtsbehelfe des Persönlichkeitsschutzes (Art. 28 ff. ZGB), des UWG und des Datenschutzgesetzes in Frage, um sich gegen nachteilige Einträge zu wehren. In dieser Art von Fällen ist sodann der internationale Aspekt des Sachverhalts zu beachten, da eine Plattformbetreiberin auch ausserhalb der Schweiz ihren Sitz habe kann.
Wie sind beleidigende Beiträge auf SocialMedia strafrechtlich zu beurteilen?
Diffamierende und verleumderische Aussagen sind auch im Netz strafrechtlich relevant. Hierbei greifen insbesondere die Art. 173 ff. StGB (üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung). Diese Straftatbestände können zur Anzeige gebracht werden. Nebstdem Strafrecht kommt auch der Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ff. ZGB zum Zuge. Eine Schwierigkeit kann bei rechtswidrigen Äusserungen auf Social Media darin bestehen, die hinter einem Profil stehende Täterschaft ins Recht zufassen, wenn diese nicht identifizierbar ist und es sich um ein Fake Profil handelt.
Medienrechtliche Themen
Schutz von Angehörigen
Sie wollen sicher gehen, dass Ihre Angehörigen in ihrem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden oder entsprechende Ansprüche geltend machen? Sie wollen als Unternehmen die Bedingungen in punkto Schutz von Angehörigen abklären, um nicht damit in Konflikt zu geraten? Wir beraten Sie in allen Belangen des Schutzes von Angehörigen und setzen uns für Ihren bzw. den Schutz Ihrer Angehörigen ein.
Kommunikations- und Medienstrategien
Insbesondere für Unternehmen gilt es, in der Kommunikations- und Medienstrategie auch rechtliche Aspekte und Vorgaben mitzudenken. Die in der Strategie erarbeiteten Massnahmen und damit auch das Unternehmen an sich müssen rechtlich abgesichert sein, um nicht in Konflikte zu geraten. Wir zeigen auf, welche Vorgaben aus rechtlicher Sicht gelten und welche Punkte für Ihr Unternehmen zu beachten sind.
Verantwortlichkeit für rechtswidrige
Publikationen
Wenn Sie als Unternehmen Publikationen herausgeben, ist es wichtig darauf zu achten, dass diese kein Recht verletzten. Als Unternehmen sind Sie für die Rechtskonformität Ihrer Publikationen zuständig und sollten entsprechend wissen, welche Aussagen und Handlungen als rechtswidrig gelten. Wir beraten Sie dazu und zeigen Ihnen auf, wo Stolpersteine liegen.
Informationszugang Behörden
Es besteht ein Grundrecht darauf, Auskunft über bestimmte Vorgänge von öffentlichen Behörden zu verlangen und zu erhalten. Ob Akteneinsicht als Privatperson oder Auskunft als Journalist oder Journalistin, öffentliche Stellen sind rechtlich dazu verpflichtet, Informationen zu teilen. Was es dabei zu beachten gilt und wo dieses Recht beginnt und aufhört, dazu beraten wir Sie gerne.
Social Media-Strategien für
Unternehmen
Social Media ist Bestandteil der Kommunikationsmassnahmen fast jedes Unternehmens und der entsprechenden Strategie. Dabei gelten auf Social Media ganz spezielle Regeln, die es auch aus rechtlicher Sicht zu bedenken und zu beachten gilt. Wir beraten Sie aus rechtlicher Perspektive zur Social Media-Strategie im Unternehmen und zeigen Ihnen auf, worauf Sie achten müssen.
Reputationsschutz
Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen beim Schutz Ihres persönlichen oder wirtschaftlichen Ansehens vor hemmungslosen Medienpublikationen. Ihr guter Ruf und die Reputation Ihres Unternehmens soll gewahrt werden. Wir beraten und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen unzulässige journalistische Behauptungen.

Dienstleistungspakete Medienrecht

Social Media-Post prüfen
Möchten Sie gegen den Inhalt eines Beitrages auf einer Social Media Plattform vorgehen? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie gegen den Urheber eines Beitrages rechtliche Schritte einleiten können? Haben Sie beispielsweise ein Foto gefunden, auf dem Sie zu sehen sind, ohne dass Sie Ihre Einwilligung in die Veröffentlichung gegeben haben? Bei rechtsverletzenden Inhalten in den sozialen Netzwerken bestehen mehrere Möglichkeiten, gegen einen solchen Beitrag vorzugehen. Wir unterziehen den Social Media-Post einer rechtlichen Analyse und zeigen Ihnen weitere Schritte auf.
Formale und inhaltliche Prüfung des Social Media-Posts
Schriftliche Gesamtbeurteilung
Aufzeigen möglicher rechtlicher Schritte
Informationen über Kosten und Risiken des weiteren Vorgehens
Medienbeitrag prüfen
Möchten Sie einen Medienbeitrag – sei es in einer Zeitung, einer Zeitschrift, einem Newsletter, einem Leserbrief, auf einem Blog oder im Fernsehen – rechtlich überprüfen lassen? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie gegen einen Beitrag vorgehen sollen und welche Schritte überhaupt einzuleiten sind? Wir unterziehen den Beitrag einer umfassenden rechtlichen Analyse und erklären Ihnen, wie mögliche gerichtliche oder aussergerichtliche Schritte aussehen können.
Formale und inhaltliche Prüfung des Medienbeitrags
Schriftliche Gesamtbeurteilung
Aufzeigen möglicher rechtlicher Schritte
Informationen über Kosten und Risiken des weiteren Vorgehens

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