May 5, 2020

Was passiert mit den Daten der Gäste?

Gastro-Schutzkonzept macht Schluss mit anonymen Barbesuchen

Artikel von Franziska Scheven und Sven Zaugg auf Blick-Online vom 05.05.2020 mit der Expertenmeinung von Reto Fanger zur Datenerfassung von Restaurantbesuchern gemäss Schutzkonzept für die Wiedereröffnung der Lokale nach dem Corona-Lockdown.

Der Verband Gastrosuisse hat zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit das Schutzkonzept für die Wiedereröffnung von Restaurants ausgearbeitet: Bei einem Restaurantbesuch ab dem 11. Mai 2020 sind die Gäste verpflichtet Vorname, Nachname und Telefonnummer anzugeben. Der Wirt registriert zudem Datum, Zeit und Tischnummer. Diese Daten müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden, damit ein allfälliger Ausbruch des Coronavirus genau zurückverfolgt werden kann. Danach müssen die Daten «vollständig vernichtet» werden, wie es im Konzept heisst.


Die Umsetzung des Schutzkonzeptes ist zwingend. Alle Betriebe haben sich daran zu halten. Die Polizei kann die Einhaltung notfalls durchsetzen. Weigert sich ein Gast, wird der Service verwehrt. Doch das Sammeln von Daten ist heikel. 


«Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann man solche Massnahmen in Zeiten des Notstands zwar durchführen», sagt Reto Fanger, Gründer des Anwaltsbüros Advokatur Fanger in Luzern, das auf die Bereiche ICT, Daten und Medien spezialisiert ist. «Eine Zweckänderung wie für Marketing oder andere Auswertungen ist aber nicht mehr vertretbar», so der Experte.

Link zum Artikel auf Blick-Online